KrankheitsfallKrankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis. Denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können.
Todesfall in der FamilieWird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun. Jemand anderes kann genau so gut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag legen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei - vorrausgesetzt, Sie sind mit Ihrer Arbeit fertig.
Eigener TodesfallHier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen, wenn Sie
- uns 2 Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können.
- spätestens bis 8:00 Uhr anrufen, damit wir entsprechende Maßnahmen einleiten können.
- Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. Liegen die Unterschriften nicht vor, werden die Fehlzeiten vom Jahresurlaub abgezogen.
Operativer EingriffChirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt, wie Sie sind. Die entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den vereinbarten Arbeitsvertrag.
Silberhochzeit und goldene HochzeitFür derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden. Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie doch froh, wenn Sie zur Arbeit kommen dürfen.
GeburtstagDaß Sie geboren wurden, ist sicher nicht Ihr Verdienst, daher sehen wir keine Veranlassung, Ihnen in solchen Fällen eine Freistellung zu gewähren.
Geburt eines KindesFür derartige Fehltritte unserer Mitarbeiter ist natürlich keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten ja schon Ihren Spaß.
Und nun an die Arbeit, Ihre Mittagspause ist zu Ende!